Drei neue EU-Gesetze mit Bedeutung für Smartphone Nutzer

Drei neue EU-Gesetze mit Bedeutung für Smartphone Nutzer
Bereits Juni traten mehrere neue EU-Vorschriften in Kraft, die alle Smartphones verbessern sollen. Wir zeigen den Inhalt der Gesetze und welche Verbesserungen sich ergeben.
Die EU reguliert aktuell wieder, nachdem zuletzt Ende 2024 europaweit ein USB-C-Port als einheitlicher Ladeanschluss für alle Smartphones und viele weitere Geräte verpflichtend wurde. Selbst Apple reagierte umgehend und passte seine iPhones an. Ab dem 20. Juni 2025 traten nun weitere, deutlich umfassendere Regelungen in Kraft. Diese drei Dinge ändern sich:
Updates sind gesetzlich verpflichtend für Hersteller
Je nach Hersteller sind Updates ein unangenehmes Thema. Während renommierte Hersteller wie Google oder Samsung eine Garantie von 7 Jahren bieten, erhalten andere Smartphones schon nach kurzer Zeit keine Updates mehr. Sie sind somit nicht nur potenziellen Sicherheitsrisiken ausgesetzt, sondern erhalten auch keine neuen Funktionen. Hersteller dürfen sich bald nicht mehr so verhalten.
Smartphones, die nach dem 20. Juni 2025 neu präsentiert werden, müssen mindestens 5 Jahre lang Updates erhalten. Darunter befinden sich nicht nur Sicherheitspatches, sondern auch neue Betriebssystemversionen. Diese 5 Jahre beginnen, im Unterschied zu den bisherigen Herstellerversprechen, nicht mit der Präsentation des Produkts, sondern mit dem Ende des Verkaufs. Daher erst, wenn der Produzent das Smartphone nicht mehr selbst vertreibt. Damit können sich fast alle Nutzer neuer Smartphones auf mindestens 6 Jahre Updates verlassen.

Einfachere Reparaturen zu günstigeren Preisen
Hersteller müssen jetzt für einen Zeitraum von 7 Jahren nach dem Ende des Verkaufs Ersatzteile zu „angemessenen Preisen“ anbieten. Allerdings können sie den Begriff „angemessen“ nach eigenem Ermessen interpretieren. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, die Preise der Ersatzteile auf ihrer Website anzugeben. Zudem müssen die Hersteller beim Verkauf einen Reparaturindex angeben, der Auskunft darüber gibt, wie leicht das entsprechende Gerät zu reparieren ist. Des Weiteren müssen sie passende Reparaturanleitungen bereitstellen.
Selbst für die klügeren Nutzer, die nicht selbst beginnen an ihrem Smartphone herumzuschrauben kann das Gesetz Vorteile bringen. Diese Regulierungen sollen die Tätigkeit von unabhängigen Reparaturanbietern erheblich vereinfachen und auch zu einer Preissenkung in diesem Bereich führen. Manche Reparaturen konnten bislang nur beim Hersteller vorgenommen werden, da die erforderlichen Ersatzteile nicht verfügbar sind. Besonders Apple verweigerte den Zugang zu seinen Ersatzteilen bislang beharrlich. Sollte die EU das erzwingen, dann wird Apple seine Ersatzteilpreise vermutlich überproportional hoch ansetzen.

Akkus müssen austauschbar sein
Akkus, die sich wie früher vom Nutzer mit einem Handgriff selbst austauschen lassen, sind das Ziel der EU. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Die dritte neue EU-Vorschrift, die am 20. Juni 2025 in Kraft trat, könnte ein anderes Ergebnis bringen als erwartet. Trotzdem ist es für die Kunden ein Grund zur Freude. Ab diesem Sommer müssen alle neuen Smartphones so ausgestattet sein, dass ihre Akkus mit gewöhnlichem Werkzeug zu Hause gewechselt werden können. Alle Smartphones, die mindestens 30 Minuten wasserdicht sind, also mindestens die Schutzklasse IP67 oder IP68 gewährleisten, fallen nicht darunter.
Bei fast allen Smartphones der High-End-Kategorie ist das ohnehin so. dass sie IP zertifiziert sind. Die meisten Hersteller verzichten jedoch bisher auf diese Zertifizierungen bei günstigeren Smartphones. In der Zukunft dürfte es sich jedoch ändern. Es ist für die Hersteller vermutlich günstiger, ein paar zusätzliche Dichtungen in ihre Smartphones einzubauen, als das Design ihrer Smartphones nur für die EU grundlegend zu ändern. Nutzer dürfen sich ab diesem Sommer wohl auf wasserdichte oder zumindest dahingehend zertifizierte Smartphones in verschiedenen Preiskategorien freuen.

So erreichen Sie uns:
📍 Hauptstr. 15, 90513 Zirndorf
📞 0911-13-26-3222
📧 info@telefoneria.com
🕒 Mo-Fr 9-19 Uhr, Sa 10-13 Uhr